Fillsend Onboarding-Bedingungen
§ 1 Technische Anbindung und Registrierung
Vor Aufnahme der Fulfillmentdienstleistung ist ein gemeinsamer Termin zur technischen Anbindung zu vereinbaren. Die Registrierung des Kunden im Fulfillment-Netzwerk erfolgt über einen von Fillsend zur Verfügung gestellten Link. Erst nach erfolgreicher Registrierung und technischer Freischaltung kann der operative Betrieb beginnen.
§ 2 SEPA-Lastschriftverfahren
2.1 Für den Zahlungsverkehr per SEPA-Lastschrift ist der Kunde verpflichtet, das von dem Auftragnehmer bereitgestellte SEPA-Mandatsformular ordnungsgemäß bei seiner Bank einzureichen. Unterbleibt dies, können Lastschriften nicht ausgeführt werden.
2.2 Entstehende Rücklastschriftgebühren, die durch fehlerhafte oder nicht autorisierte Kontoinformationen oder fehlende Einreichung des Mandats entstehen, trägt der Kunde in voller Höhe.
§ 3 Warenanlieferung und -kennzeichnung
3.1 Waren dürfen ausschließlich auf Europaletten (120 × 80 cm) mit einer maximalen Gesamthöhe von 180 cm (inkl. Palette) angeliefert werden.
3.2 Jede Anlieferung ist vorab über das Fulfillment-Netzwerk anzukündigen. Dies gilt auch für Werbemittel, Sticker oder ähnliche nicht verkaufsfähige Artikel. Solche Artikel sind im System mit einer gesonderten Artikelnummer, z. B. „Werbeartikel", zu hinterlegen, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.
§ 4 Produktkennzeichnung und Etikettierung
4.1 Alle Artikel müssen im Shop des Kunden mit einer eindeutigen SKU und einer gültigen GTIN hinterlegt sein. Die physische Anlieferung der Produkte hat mit angebrachten GTIN-Etiketten zu erfolgen.
4.2 Erfolgt die Anlieferung ohne GTIN-Kennzeichnung, ist der Auftragnehmer vorab zu informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch die Etikettierung gegen eine gesonderte Vergütung gemäß der jeweils gültigen Angebotsdatei. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Produktdaten verbleibt beim Kunden.
4.3 Artikelkennzeichnung und GTIN-Vorgaben
- Für jeden Artikel ist durch den Kunden eine eindeutige SKU (Stock Keeping Unit) sowie eine gültige GTIN (Global Trade Item Number) zu hinterlegen.
- Die GTIN muss den internationalen GS1-Standards entsprechen. Zur Sicherstellung der technischen Verarbeitung im Fulfillment-System von Fillsend ist ausschließlich die Verwendung von GTIN-13 (13-stellig) zulässig. GTINs mit abweichender Stellenanzahl (z. B. GTIN-8 oder GTIN-12) können nicht verarbeitet werden.
- Änderungen an GTINs durch Fillsend erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Wird keine Abstimmung vorgenommen und es kommt zu Abweichungen gegenüber Shop- oder Drittsystemen (z. B. Shopify, FFN Connect), übernimmt Fillsend hierfür keine Haftung.
- Artikel ohne gültige oder systemkonforme SKU/GTIN können nicht verarbeitet werden. Eine nachträgliche Etikettierung durch Fillsend ist möglich und wird gemäß Angebotsdatei (Anlage 1) vergütet.
§ 5 Abstimmung bei Funktionserweiterungen
Werden durch den Kunden neue Systemfunktionen, Schnittstellen oder Integrationen eingeführt, ist dies vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Eine Verarbeitung kann nur erfolgen, wenn die technischen Anpassungen freigegeben und systemseitig korrekt eingerichtet wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen infolge nicht abgestimmter Änderungen.
§ 5 Annahme- und Supportzeiten
5.1 Die Annahme von Warenlieferungen ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr (werktags, ohne Feiertage)
5.2 Der Kundensupport ist erreichbar von:
Montag bis Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
§ 6 Versand in Drittstaaten (Zollländer)
Ein Versand in Zollländer (Nicht-EU-Staaten) darf nur erfolgen, wenn zuvor alle dafür notwendigen Systemeinstellungen abgeschlossen und die Freigabe schriftlich durch den Auftragnehmer erteilt wurde. Ein Versand ohne diese Freigabe ist unzulässig. Falsch versendete Sendungen können retourniert werden oder nicht korrekt zugestellt werden. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Adressvalidierung und Plugins
7.1 Die Überprüfung und Validierung von Lieferadressen, einschließlich der Hausnummernprüfung, obliegt dem Kunden. Auf Anfrage kann der Auftragnehmer Empfehlungen zu geeigneten Drittanbieter-Plugins aussprechen, übernimmt hierfür jedoch keine Haftung.
7.2 Für Kunden mit Shopify-Shops ist die Verwendung eines geeigneten Plugins zur Adressvalidierung erforderlich, um eine korrekte Datenübermittlung an das Fulfillment-System sicherzustellen.
Hinweis:
Bei fehlender Adressvalidierung kann es zu Zustellfehlern und Rücksendungen kommen. der Auftragnehmer empfiehlt daher dringend den Einsatz eines automatisierten Plugins, das fehlerhafte oder unvollständige Adressen bereits im Bestellprozess erkennt und entsprechend korrigiert.
§ 8 Versand an Packstationen
Beim Versand an DHL-Packstationen sind folgende Anforderungen zwingend einzuhalten:
- Adresszusatz: Es dürfen ausschließlich numerische Postnummern im Feld „Adresszusatz" eingetragen werden. Angaben mit Buchstaben oder Sonderzeichen sind unzulässig.
- Straße und Hausnummer: Es darf ausschließlich der Begriff „Packstation" mit einem Leerzeichen sowie der dreistelligen Packstationsnummer eingetragen werden. Beispiel: „Packstation 167"
Abweichende oder fehlerhafte Angaben führen regelmäßig zu Zustellproblemen oder Rücksendungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme entsprechend zu konfigurieren.
§ 18 Korrektur fehlerhafter Anlieferungen
Entsprechen angelieferte Waren, Verpackungseinheiten oder Paletten nicht den vertraglich vereinbarten Vorgaben, ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Korrekturmaßnahmen eigenständig vorzunehmen. Der dadurch entstehende Aufwand wird dem Kunden nach tatsächlichem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Stundenverrechnungssatzes gemäß Angebotsdatei (Anlage 1). Der Kunde wird über die Nacharbeit dokumentiert informiert.